Voraussetzungen


Ob Sie die Voraussetzungen für den Besuch der Abendrealschule erfüllen, wird im persönlichen Gespräch geklärt.

Grundsätzlich gilt: Wer die Grundschule und eine weiterführende Schule besucht hat, kann eine Abendrealschule besuchen.

Um auf dem zweiten Bildungsweg den Realschulabschluss nachzuholen, müssen Sie zu Schulbeginn das 17. Lebensjahr vollendet haben. Bei Bewerbern unter 18 Jahren ist die Erfüllung der Berufsschulpflicht z.B. durch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder den erfolgreichen Besuch des Berufsvorbereitungsjahres (BVJ) nachzuweisen.